Informationen zum neuen Anmeldeprozess
Neuer Anmeldeprozess für Abschlussarbeiten
Schritte zur Anmeldung:
- Nachweis der Voraussetzungen: Wenn Sie die Voraussetzungen zum Schreiben der Abschlussarbeit erfüllen, erscheint im Notenspiegel der folgende Hinweis: „Voraussetzung zur Anmeldung der Abschlussarbeit sind erfüllt“. Hierfür laden Sie bitte den Notenspiegel mit allen Leistungen herunter und legen dieses Dokument dem Betreuer bzw. der Betreuerin am Lehrstuhl vor.
- Ausfüllen des Anmeldeformulars: Ab dem Wintersemester 2024/2025 muss das neue Anmeldeformular verwendet werden. Dieses Formular ist auf der Internetseite des Prüfungswesens im Bereich „Formulare“ zu finden: Anmeldeformular zur Abschlussarbeit. In dem Formular muss ausschließlich der erste Abschnitt vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllt werden. Der zweite und dritte Abschnitt bleiben leer.
- Einreichung der Anmeldung: Der Lehrstuhl ergänzt die fehlenden Abschnitte und leitet die E-Mail an die zuständige Sachbearbeitung im Prüfungswesen weiter.
- Bestätigung und Abgabetermin: Das Prüfungswesen überprüft die Anmeldung und gibt eine Bestätigung oder Ablehnung der Anmeldung aus. Bei einer Anmeldung erhält die bzw. der Studierende das eingereichte Formular vom Prüfungswesen unterschrieben zurück. Über die Anmeldung werden sowohl der Erst- als auch der Zweitprüfer in Kenntnis gesetzt. Zudem wird das eingereichte Formular ausgedruckt und vom Studierenden händisch unterschrieben. Das Exemplar verbleibt am Lehrstuhl.
Wichtige Hinweise:
- Fehlender Hinweis im Notenspiegel: Wenn der Hinweis im Notenspiegel fehlt, obwohl die Voraussetzungen erfüllt sind, kontaktieren Sie bitte die zuständige Sachbearbeitung im Prüfungswesen.
- Externe Abschlussarbeiten: Wenn Sie die Arbeit extern (d. h. außerhalb des Studiengangs o. Ä.) schreiben möchten, ist vorab die Genehmigung des Prüfungsausschusses erforderlich. Senden Sie dazu eine formlose E-Mail mit dem Notenspiegel an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses.
- Vorläufige Studienabschlussbescheinigung: Die Studierenden beantragen beim Prüfungswesen eine vorläufige Studienabschlussbescheinigung. Diese Bescheinigung wird erst ausgestellt, wenn bestätigt wurde, dass die letzte Prüfungsleistung mindestens mit „ausreichend“ bewertet wurde. Bei Abschlussarbeiten ist eine Bestätigung sowohl des Erst- als auch des Zweitgutachters erforderlich. Nach Eingang der Bestätigungen wird die Bescheinigung erstellt und den Studierenden zugesandt.